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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Muller Immobilien GmbH sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Muller Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Muller Immobilien GmbH die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§2 Doppeltätigkeit

Die Muller Immobilien GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§3 Eigentümerangaben

Die Muller Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, der Muller Immobilien GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Muller Immobilien GmbH übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§4 Widerrufsrecht

Nach § 312g BGB steht Verbrauchern bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind meist Haustürgeschäfte oder Geschäfte, die an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist (§ 312b BGB). Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Vertrag über Fernkommunikationsmittel zustande kommt (§ 312c BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht also nur in Fällen, in denen das Gesetz ein solches Recht ausdrücklich einräumt. Besteht kein Widerrufsrecht, ist jede Partei an den Vertragsabschluss gebunden und kann den Vertrag nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.

Ein gesetzlich bestimmtes Widerrufsrecht kann innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeübt werden. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und erlischt, falls der Unternehmer eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unterlassen hat, spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Der Widerruf braucht keine Begründung zu enthalten. Es bleibt die freie Entscheidung des Verbrauchers, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, ist der Vertrag rückabzuwickeln. Empfangene Leistungen sind zurück zu gewähren.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die  Muller Immobilien GmbH seine Dienstleistung vollständig erbracht (insbesondere ein Objekt erfolgreich vermittelt) hat und der Kunde ausdrücklich damit einverstanden war, dass die Muller Immobilien GmbH mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen hat und zudem informiert wurde, dass er sein Widerrufsrecht in diesem Fall verliert (§ 356 IV BGB)

§5 Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Muller Immobilien GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der Muller Immobilien GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§6 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns die unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.

§7 Schriftform

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Muller Immobilien GmbH.

§8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Muller Immobilien GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die Muller Immobilien GmbH zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§9 Gerichtsstand:

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Völklingen als Gerichtsstand vereinbart.

§10 Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§11 Gewährleistung:

Zeigen sich an einem fertiggestellten Eigenheim innerhalb der ersten fünf Jahre Mängel, die auf Fehler des Bauunternehmens und deren Partner zurückgehen, kann der Kunde ihre Behebung verlangen. Die Gewährleistung kann auf die getätigten Leistungen durch unserer Partner bezogen werden.

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